Honorar

Die Kosten einer erbrechtlichen Beratung hängen vom Umfang und vom wirtschaftlichen Wert Ihres Anliegens ab. Im ersten Gespräch klären wir zunächst, worum es geht und welche rechtlichen Fragen geprüft werden müssen.

Für viele Tätigkeiten richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Je nach Aufgabe kann auch eine Vereinbarung über einen Stundensatz oder ein Pauschalhonorar sinnvoll sein. Welche Regelung gilt, besprechen wir transparent vor Beginn der Tätigkeit.

Sie erhalten eine verständliche Einschätzung dazu, welche Kosten auf Sie zukommen können. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung berücksichtigen wir außerdem mögliche Gerichts- und weitere Verfahrenskosten.