Erbengemeinschaft und Erbstreitigkeiten

Mehrere Erben müssen gemeinsam über den Nachlass entscheiden. Ich helfe Ihnen, Konflikte zu klären und Ihren Anteil an der Erbschaft durchzusetzen.

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Der Nachlass gehört dann zunächst allen Erben zusammen. Entscheidungen über Immobilien, Konten oder persönliche Gegenstände können dadurch schwierig werden.

Ich prüfe Ihre Rechtsposition und unterstütze Sie bei der Kommunikation mit den Miterben. Ziel kann eine einvernehmliche Auseinandersetzung oder eine andere faire Regelung des Nachlasses sein.

Wenn keine Einigung möglich ist

Bleibt der Streit bestehen, kann eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich werden. Dabei müssen Ansprüche, Nachlasswerte und mögliche Ausgleichszahlungen sorgfältig vorbereitet werden.

Ich vertrete Sie außergerichtlich und vor Gericht. Dabei achte ich darauf, die wirtschaftlichen Folgen einer Auseinandersetzung realistisch einzuschätzen.

Häufige Fragen zur Erbengemeinschaft

Kann ein Miterbe allein über eine Nachlassimmobilie entscheiden?

Grundsätzlich können einzelne Miterben nicht allein über den gesamten Nachlass oder eine Nachlassimmobilie verfügen. Die Rechte der gesamten Erbengemeinschaft müssen berücksichtigt werden.

Eine Erbengemeinschaft kann durch eine Vereinbarung über die Aufteilung des Nachlasses beendet werden. Wenn keine Einigung gelingt, kommen je nach Nachlass unter anderem eine Teilungsversteigerung oder eine gerichtliche Auseinandersetzung infrage.

Nein. Sie können sich rechtlich vertreten lassen. Das kann besonders hilfreich sein, wenn die Kommunikation festgefahren ist oder bereits Forderungen und Vorwürfe im Raum stehen.

Dominik Steidle
Dominik Steidle

Als Rechtsanwalt berate ich Sie im Erbrecht bei Testamenten, Pflichtteilsansprüchen, Nachlasskonflikten und der vorweggenommenen Erbfolge. Ich bringe Ordnung in komplexe Sachverhalte und zeige Ihnen verständlich, welche Schritte sinnvoll sind.

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Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Wir klären, welche Fragen im Erbrecht bestehen und welcher nächste Schritt für Sie sinnvoll ist.

Dominik Steidle