- 86470 Thannhausen
Gesetzliche Erbfolge und Erbschein
Es gibt kein Testament oder die Erbfolge ist unklar. Ich kläre, wer erbt, welche Pflichten bestehen und ob Sie einen Erbschein benötigen.
Wenn kein wirksames Testament oder kein Erbvertrag vorliegt, bestimmt das Gesetz die Erbfolge. Welche Personen erben, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad und vom Familienstand des Erblassers ab.
Ich prüfe die gesetzliche Erbfolge und ordne die Rechte der Beteiligten ein. Dabei berücksichtige ich auch Besonderheiten wie frühere Ehen, Ausschlagungen oder eine ungeklärte Vaterschaft.
Erbschein und Nachweis der Erbenstellung
Ein Erbschein kann gegenüber Banken, Behörden oder dem Grundbuchamt als Nachweis der Erbenstellung dienen. Nicht immer ist er jedoch erforderlich. In manchen Fällen genügt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag.
Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung des Erbscheinsantrags und kläre, welche Unterlagen benötigt werden. Auch bei Fragen zu Annahme, Ausschlagung und Haftung für Nachlassverbindlichkeiten berate ich Sie.
Häufige Fragen zur gesetzlichen Erbfolge
Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Zunächst kommen nahe Verwandte wie Kinder und Ehegatten in Betracht. Die konkrete Verteilung hängt von den Familienverhältnissen ab.
Wann brauche ich einen Erbschein?
Ein Erbschein kann erforderlich sein, wenn Sie Ihre Erbenstellung nachweisen müssen und kein anderes geeignetes Dokument vorliegt. Ob er notwendig ist, hängt vom jeweiligen Vertragspartner und Nachlass ab.
Kann ich eine Erbschaft ausschlagen?
Ja, eine Erbschaft kann innerhalb einer gesetzlichen Frist ausgeschlagen werden. Das kann insbesondere bei Überschuldung des Nachlasses sinnvoll sein. Die Frist und die formalen Anforderungen müssen eingehalten werden.
Als Rechtsanwalt berate ich Sie im Erbrecht bei Testamenten, Pflichtteilsansprüchen, Nachlasskonflikten und der vorweggenommenen Erbfolge. Ich bringe Ordnung in komplexe Sachverhalte und zeige Ihnen verständlich, welche Schritte sinnvoll sind.
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Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Wir klären, welche Fragen im Erbrecht bestehen und welcher nächste Schritt für Sie sinnvoll ist.