Schenkung

Sie möchten Vermögen zu Lebzeiten übertragen und dabei Familie, Steuern und spätere Ansprüche berücksichtigen. Ich prüfe die rechtlichen Folgen.

Eine Schenkung kann die spätere Vermögensnachfolge ordnen und Angehörige frühzeitig absichern. Gleichzeitig müssen Rechte weiterer Familienmitglieder, Rückforderungsmöglichkeiten und mögliche Pflichtteilsergänzungsansprüche bedacht werden.

Ich berate Sie bei Übertragungen innerhalb der Familie und prüfe, welche Gegenleistungen vereinbart werden können. Dazu zählen etwa Wohnrechte, Nießbrauch, Pflegeverpflichtungen oder eine Leibrente.

Besonderheiten in Patchworkfamilien

In Patchworkfamilien und bei komplexen Vermögensverhältnissen reicht eine einfache Schenkung oft nicht aus. Die Interessen von Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen, Ehegatten und weiteren Angehörigen müssen zusammengeführt werden.

Ich entwickle mit Ihnen eine klare Struktur für die vorweggenommene Erbfolge und erläutere, welche Auswirkungen die Vereinbarung auf spätere Erbfälle und Pflichtteilsansprüche haben kann.

Häufige Fragen zur vorweggenommenen Erbfolge

Warum sollte ich Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen?

Eine frühzeitige Übertragung kann die Nachfolge ordnen, Angehörige absichern und Vermögen gezielt weitergeben. Sie sollte aber nur nach Prüfung der eigenen Absicherung und der Folgen für weitere Erben erfolgen.

Ja, solche Rechte können bei der Übertragung einer Immobilie vereinbart und rechtlich abgesichert werden. Sie bestimmen, wie die Immobilie weiter genutzt wird und können den Wert der Übertragung beeinflussen.

Schenkungen können bei der Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen berücksichtigt werden. Maßgeblich sind unter anderem der Zeitpunkt der Schenkung und die konkreten Vereinbarungen.

Dominik Steidle
Dominik Steidle

Als Rechtsanwalt berate ich Sie im Erbrecht bei Testamenten, Pflichtteilsansprüchen, Nachlasskonflikten und der vorweggenommenen Erbfolge. Ich bringe Ordnung in komplexe Sachverhalte und zeige Ihnen verständlich, welche Schritte sinnvoll sind.

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Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Wir klären, welche Fragen im Erbrecht bestehen und welcher nächste Schritt für Sie sinnvoll ist.

Dominik Steidle