- 86470 Thannhausen
Testament
Sie möchten Ihren Nachlass geordnet und nach Ihren Vorstellungen regeln. Ich unterstütze Sie dabei, eine klare und rechtssichere Erbfolge zu gestalten.
Ein Testament soll Ihren Willen eindeutig festhalten und späteren Streit vermeiden. Schon kleine Unklarheiten können dazu führen, dass Ihre Vorstellungen anders umgesetzt werden als geplant.
Ich berate Sie zur Gestaltung eines Einzeltestaments, eines Berliner Testaments oder eines Erbvertrags. Auch Vermächtnisse, Auflagen und die Absicherung einzelner Angehöriger können sinnvoll geregelt werden.
Familie und Vermögen gemeinsam betrachten
Bei der Nachlassplanung spielen familiäre Beziehungen eine zentrale Rolle. Patchworkfamilien, frühere Ehen, minderjährige Kinder oder unterschiedliche Vermögenswerte können besondere Regelungen erfordern.
Ich prüfe Ihre persönliche Situation, erkläre die rechtlichen Folgen verschiedener Gestaltungen und helfe Ihnen, eine verständliche und tragfähige Regelung zu erstellen.
Häufige Fragen zur Testament- und Nachlassplanung
Brauche ich ein Testament, wenn die gesetzliche Erbfolge passt?
Nicht zwingend. Ein Testament kann aber trotzdem sinnvoll sein, wenn Sie einzelne Personen besonders berücksichtigen, Vermächtnisse anordnen oder spätere Streitigkeiten vermeiden möchten.
Was ist ein Berliner Testament?
Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner meist zunächst gegenseitig als Erben ein. Die Kinder erben häufig erst nach dem Tod des länger lebenden Partners. Die rechtlichen und steuerlichen Folgen sollten Sie vorher prüfen lassen.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Ein Erbvertrag kann sich eignen, wenn mehrere Personen verbindlich eingebunden werden sollen oder eine Gegenleistung mit der Erbeinsetzung verbunden ist. Anders als ein Testament lässt er sich meist nicht einseitig ändern.
Als Rechtsanwalt berate ich Sie im Erbrecht bei Testamenten, Pflichtteilsansprüchen, Nachlasskonflikten und der vorweggenommenen Erbfolge. Ich bringe Ordnung in komplexe Sachverhalte und zeige Ihnen verständlich, welche Schritte sinnvoll sind.
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Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Wir klären, welche Fragen im Erbrecht bestehen und welcher nächste Schritt für Sie sinnvoll ist.